Welcher Ausländerausweis passt zu dir? (B, C, L, G und andere)
Seit 2011 ist der Ausländerausweis in der Schweiz eine biometrische Karte im Kreditkartenformat mit Chip und biometrischen Daten, ausgestellt vom Staatssekretariat für Migration (SEM) und abgewickelt über die kantonalen Migrationsämter. Je nach Aufenthaltsstatus bekommst du eine andere Kategorie. Die Anforderungen ans Passfoto sind aber für alle gleich.
| Ausweis | Zielgruppe | Gültigkeit |
|---|---|---|
| L | Kurzaufenthalter (Arbeit, Studium unter 1 Jahr) | bis 1 Jahr, verlängerbar |
| B | Aufenthaltsbewilligung (unbefristete Anstellung, Familie) | 1 bis 5 Jahre, Verlängerung |
| C | Niederlassungsbewilligung (in der Regel nach 5 bis 10 Jahren) | 5 Jahre, Kontrollfrist |
| Ci | Familienangehörige von Diplomaten und IO-Angestellten | analog zur Haupt-Bewilligung |
| G | Grenzgänger (Wohnsitz im EU/EFTA-Ausland) | bis 5 Jahre |
| N | Asylsuchende im laufenden Verfahren | bis zum Entscheid |
| F | Vorläufig aufgenommene Personen | 12 Monate, verlängerbar |
| S | Schutzbedürftige (aktuell viele ukrainische Staatsangehörige) | 1 Jahr, verlängerbar |
Egal welche Kategorie: Für jede dieser Karten brauchst du ein biometrisches Foto nach ICAO 9303, dem gleichen Standard wie beim Schweizer Pass.
Foto-Anforderungen: identisch zu Pass und ID
Der Ausländerausweis nutzt dieselben biometrischen Spezifikationen wie der Schweizer Pass und die Identitätskarte. Das ist gut, denn die Normen sind weltweit einheitlich. Diese Werte müssen stimmen:
- Format: 35 x 45 mm im Hochformat
- Gesichtshöhe: ungefähr 70 bis 80 Prozent der Bildhöhe, das Gesicht nimmt also den grössten Teil des Bildes ein
- Augenposition: etwa 60 Prozent der Bildhöhe von unten
- Kopf: frontal zur Kamera, maximal fünf Grad Neigung
- Hintergrund: einfarbig neutral, weiss oder hellgrau
- Ausdruck: neutral, Mund geschlossen, Augen offen, direkter Blick in die Kamera
- Alter: nicht älter als zwölf Monate
- Auflösung: mindestens 300 dpi im Druck
Brillen sind grundsätzlich nicht erlaubt, Ausnahmen nur bei medizinischer Notwendigkeit. Religiöse Kopfbedeckungen (Kopftuch, Kippa, Turban) sind okay, solange das Gesicht von Kinn bis Stirn und Ohr zu Ohr vollständig sichtbar bleibt. Dezentes Make-up ist erlaubt, auffällige Konturen oder starker Lidschatten können zum Problem werden.
Mit unserem Online-Tool werden Gesichtshöhe, Augenlinie und Hintergrund automatisch geprüft. Die acht Validierungspunkte sehen genau das, was die Biometrie-Schalter der Migrationsämter auch prüfen.
Migrationsamt vs. mitgebrachtes Foto: was geht 2026?
Hier zeigt sich die Schweizer Realität: Die Praxis unterscheidet sich von Kanton zu Kanton, teilweise sogar innerhalb desselben Kantons zwischen Gemeinden. Die Grundregel 2026 lautet:
- Biometrie-Erfassung beim Migrationsamt ist Pflicht. Du musst persönlich am Biometrieschalter erscheinen, damit Foto, Fingerabdrücke und Unterschrift digital erfasst werden. Ohne diesen Termin wird der Ausländerausweis nicht ausgestellt.
- Vor-Ort-Foto ist der Normalfall. In den meisten Kantonen wird direkt am Schalter fotografiert, weil die biometrischen Daten in einem einzigen Vorgang erfasst werden.
- Mitgebrachte Fotos sind in einigen Kantonen weiterhin möglich, vor allem wenn du das Vor-Ort-Foto nicht nutzen willst oder wenn das Amt technisch noch mit eingereichten Bildern arbeitet. Das muss dann exakt ICAO-konform sein, sonst wird es abgelehnt und du sitzt wieder am Schalter.
Der ehrliche Tipp: Schau auf der Website deines kantonalen Migrationsamts nach dem Stichwort Biometrie-Erfassung oder Ausländerausweis beantragen. Die meisten Kantone beschreiben dort genau, ob du ein Foto mitbringen musst, darfst oder nicht sollst. Der Einladungsbrief zur Biometrie-Erfassung nennt das ebenfalls.
Wann sich ein eigenes Foto trotzdem lohnt, auch wenn das Amt vor Ort fotografiert:
- Du willst das Foto später für andere Dokumente nutzen (SBB-Abo, Firmenausweis, Visumsantrag).
- Das Vor-Ort-Foto im Migrationsamt kostet typischerweise CHF 20 bis 30 zusätzlich.
- Du willst die Kontrolle über dein Foto (Beleuchtung, Frisur, Kleidung) statt des Blitzfotos am Schalter.
Kosten: Erst-Ausstellung vs. Verlängerung vs. Verlust
Die Gebühren für den Ausländerausweis setzen sich aus mehreren Teilen zusammen: der Kartengebühr des Bundes, der kantonalen Bearbeitungsgebühr und eventuell einer Gemeindegebühr. Die Eckwerte 2026 gemäss SEM und kantonalen Migrationsämtern:
- Kartengebühr (Bund): CHF 22 für den biometrischen Ausländerausweis, CHF 10 für die nicht-biometrische Variante
- Verlängerung EU/EFTA (L, B, Ci, G): bis maximal CHF 65 Gesamtgebühr
- Verlängerung Drittstaaten (L, B, G): bis etwa CHF 75
- Verlängerung C-Ausweis: typischerweise CHF 65
- Erst-Ausstellung B: kantonal unterschiedlich, meist CHF 100 bis 150 inklusive Gemeindegebühr
- Verlust oder Diebstahl: volle Gebühr für einen neuen Ausweis, plus Verzeigung bei der Polizei
Die genauen Beträge stehen in den Gebührenverordnungen deines Kantons (Solothurn, Zürich, Bern und andere publizieren die Preislisten online). Da können CHF 20 bis 40 Unterschied drinstehen, je nachdem wo du wohnst.
Für das Foto selbst zahlst du zusätzlich. Die Vor-Ort-Aufnahme im Migrationsamt kostet oft CHF 20 bis 30, ein Fotostudio liegt bei CHF 15 bis 40. Online bei selfie-passfoto.ch bekommst du ein ICAO-konformes Foto für CHF 1.00, als digitalen Download oder zum Ausdrucken zu Hause.
Was tun bei Namensänderung, Umzug oder abgelaufenem Ausweis?
Drei Szenarien, in denen du dich beim Migrationsamt melden musst und häufig auch ein neues Foto brauchst:
Namensänderung (Heirat, Scheidung, amtliche Änderung): Der alte Ausweis wird ungültig und muss gegen einen neuen mit dem aktuellen Namen getauscht werden. Biometrische Daten werden neu erfasst, das Foto also neu gemacht oder eingereicht.
Umzug innerhalb der Schweiz: Ein Kantonswechsel löst in der Regel einen neuen Ausländerausweis aus, weil der alte den alten Wohnort zeigt. Innerhalb desselben Kantons reicht meist die Adressänderung bei der Einwohnerkontrolle, ohne neuen Ausweis. Bei einem kantonsübergreifenden Umzug hast du dafür typischerweise 14 Tage Zeit, dich im neuen Kanton anzumelden.
Abgelaufener Ausweis: Der Ausweis läuft nicht automatisch weiter, du musst die Verlängerung rechtzeitig beantragen. Empfehlung: Etwa drei Monate vor Ablauf den Antrag stellen, damit das Amt Zeit für die Biometrie-Erfassung und die Produktion hat. Die Herstellungsdauer beträgt typischerweise ein bis drei Wochen. Ein abgelaufener Ausweis kann an Grenzen oder bei Kontrollen Probleme machen, auch wenn dein Aufenthaltsrecht weiter besteht.
In allen drei Fällen gilt: Wenn dein letztes Foto älter als zwölf Monate ist oder deutlich anders aussiehst (anderer Bart, andere Frisur, starke Gewichtsveränderung), muss ein neues Foto her. Das Online-Tool produziert dir in drei Minuten ein Foto, das überall akzeptiert wird.
Häufige Ablehnungsgründe (aus der Migrationsamt-Praxis)
Die Biometrieschalter sehen täglich hunderte Fotos und kennen die Schwachstellen. Diese Punkte führen am häufigsten zur Ablehnung:
- Lächeln oder offener Mund: biometrisch nicht auswertbar, auch ein leichtes Lächeln fällt durch
- Haare über Augenbrauen: Augenbrauen müssen vollständig sichtbar sein, Pony zu tief ist häufiger Grund
- Brille auf: nicht erlaubt, auch leicht getönte Sehbrillen werden abgelehnt
- Schatten im Gesicht: Deckenlampe von oben erzeugt Schatten unter Nase und Kinn
- Bunter oder gemusterter Hintergrund: Vorhang, Tapete, Bücherregal sind kein neutraler Hintergrund
- Kopfneigung über 5 Grad: gerade hinsetzen, nicht schräg in die Kamera schauen
- Foto zu klein oder zu gross: Gesicht füllt weniger als 70 Prozent oder mehr als 80 Prozent der Bildhöhe
- Schlechte Auflösung: Screenshot vom Bildschirm, gedruckt auf normalem Papier statt Fotopapier
- Farbige Kontaktlinsen oder starkes Make-up: verändert Augenfarbe und Gesichtsmerkmale
- Foto zu alt: älter als zwölf Monate oder eindeutig nicht mehr aktuell
Ärgerlich ist das vor allem, weil du dann einen zweiten Termin brauchst. Bei vielen Migrationsämtern beträgt die Wartezeit aktuell mehrere Wochen, also lohnt es sich, beim ersten Anlauf ein sauberes Foto zu haben. Unser Generator prüft jeden dieser Punkte in Echtzeit.
In 3 Minuten ein akzeptiertes Foto erstellen
Wenn dein Migrationsamt mitgebrachte Fotos akzeptiert oder du das Foto für weitere Zwecke brauchst, geht es in wenigen Minuten:
- Selfie machen: Stell dich vor eine helle, einfarbige Wand. Tageslicht von vorne, nicht von oben. Kamera auf Augenhöhe. Neutraler Ausdruck, Mund geschlossen, Augen offen, Blick gerade in die Kamera.
- Foto hochladen: Auf selfie-passfoto.ch ziehst du das Bild per Drag-and-Drop in den Editor. Die Gesichtserkennung positioniert dein Gesicht automatisch.
- Format wählen: Dokumenttyp auf Schweizer Pass / ID oder Aufenthaltsbewilligung stellen. Das Tool schneidet auf 35 x 45 mm und setzt die Augenlinie auf 60 Prozent der Bildhöhe.
- Hintergrund ersetzen: Ein Klick entfernt den Hintergrund und setzt Weiss oder Hellgrau ein.
- Validierung anschauen: Die Biometrie-Prüfung zeigt dir acht Kriterien in Echtzeit. Solange ein Punkt rot ist, korrigierst du das Foto.
- Bezahlen und herunterladen: CHF 1.00 mit TWINT, Karte oder PostFinance, dann JPG-Datei sofort als Download.
- Mitnehmen zum Migrationsamt: Zu Hause auf Fotopapier drucken oder auf USB-Stick speichern, falls dein Amt digitale Einreichung erlaubt.
Der ganze Vorgang dauert typischerweise unter drei Minuten. Statt CHF 20 bis 30 am Schalter zahlst du einmal CHF 1.00 und behältst das Foto für spätere Dokumente gleich mit.
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ICAO-geprüft, sofort als Download, CHF 1.00 statt CHF 20-30 im Fotostudio.
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